{"id":112,"date":"2019-02-28T17:40:46","date_gmt":"2019-02-28T16:40:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ovb-foerderverein.de\/?page_id=112"},"modified":"2026-03-16T10:04:54","modified_gmt":"2026-03-16T09:04:54","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ovb-foerderverein.de\/?page_id=112","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<figure class=\"wp-block-image aligncenter size-large is-resized\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1024\" height=\"950\" src=\"https:\/\/www.ovb-foerderverein.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/logo-1024x950.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-379\" style=\"aspect-ratio:1.0778868057151587;width:312px;height:auto\" srcset=\"https:\/\/www.ovb-foerderverein.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/logo-1024x950.jpg 1024w, https:\/\/www.ovb-foerderverein.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/logo-300x278.jpg 300w, https:\/\/www.ovb-foerderverein.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/logo-768x712.jpg 768w, https:\/\/www.ovb-foerderverein.de\/wp-content\/uploads\/2025\/12\/logo.jpg 1144w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p> <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center has-large-font-size\"><strong>Satzung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p> <\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator aligncenter has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7<\/strong><strong> 1 Name, Sitz, Zweck des Vereins, Gesch<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein Offener&nbsp;Vollzug Berlin e. V.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Er hat seinen Sitz in Berlin-Spandau und ist im Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zweck des Vereins ist: F\u00f6rderung der Integration von Inhaftierten und entlassenen Inhaftierten der JVA des Offenen Vollzuges Berlin in die Gesellschaft.<\/p>\n\n\n\n<p>Hierzu sollen: Darstellung des offenen Selbststellermodells und Information der \u00d6ffentlichkeit dienen, Verbindungen\/Verkn\u00fcpfungen zu anderen Einrichtungen (z. B. Kirche, Berliner Stadtmission, Selbsthilfegruppen, Vereinen etc.) hergestellt bzw. gepflegt werden, die die Bem\u00fchungen der JVA des Offenen Vollzuges Berlin w\u00e4hrend der Haft unterst\u00fctzen. Die w\u00e4hrend der Haft erreichten positiven Entwicklungen der Inhaftierten sollen nach deren Haftentlassung durch den Verein weiter begleitet werden, Mittel (Geld- bzw. Sachmittel), die die soziale Integration f\u00f6rdern und der Festigung erworbener F\u00e4higkeiten dienen, beschafft werden (z.B. Gewinnung von Spendern f\u00fcr Arbeits- \/Werkmittel in den Werkst\u00e4tten der JVA), die Freizeitgruppen- und Kulturarbeit der Selbststeller im offenen Vollzug der JVA des Offenen Vollzuges Berlin unterst\u00fctzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und auch keine religi\u00f6sen oder parteipolitischen Ziele. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7<\/strong><strong>2 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mitglied des Vereins kann werden: wer den Verein in seinen Bestrebungen unterst\u00fctzen will, und zwar &#8211; nat\u00fcrliche Personen (Vollmitglieder, Ehrenmitglieder, F\u00f6rdermitglieder)<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; juristische Personen.<\/p>\n\n\n\n<p>Vollmitglieder haben Stimmrecht, Wahlrecht und sind w\u00e4hlbar f\u00fcr \u00c4mter im Vorstand und in Arbeitsaussch\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand erworben, \u00fcber deren Annahme der Vorstand entscheidet. Durch den Eintritt verpflichtet sich jedes Mitglied, die Bestimmungen der Satzung und die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung anzuerkennen und zu befolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch: Tod des Mitglieds oder Aufl\u00f6sung bzw. L\u00f6schung der juristischen Person, Austritt zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres mittels schriftlicher Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat, Ausschluss seitens des Vorstandes bzw. der Mitgliederversammlung. Dieser kann erfolgen, wenn: Das Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag in R\u00fcckstand ist und die Zahlung der ausstehenden Betr\u00e4ge nicht innerhalb eines Monats nach ergangener Mahnung erfolgt, das Mitglied sich vereinssch\u00e4digend verh\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegen den Ausschluss kann das Mitglied binnen eines Monats Einspruch einlegen. Die Entscheidung \u00fcber den Einspruch f\u00e4llt die n\u00e4chste Mitgliederversammlung. Mit dem Austritt bzw. dem Ausschluss erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche des ausscheidenden Mitglieds gegen den Verein. Anspr\u00fcche des Vereins bez\u00fcglich r\u00fcckst\u00e4ndiger Jahresbeitr\u00e4ge sowie Vereinseigentum gegen das ausscheidende Mitglied bleiben jedoch bestehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung legt die H\u00f6he des Beitrags zur Deckung der Ausgaben des Vereins fest. Der Beitrag ist j\u00e4hrlich, am Anfang eines jeden Kalenderjahres bargeldlos auf das Vereinskonto zu entrichten. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Erm\u00e4\u00dfigungen oder Erlass des Beitrags kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag in Ausnahmef\u00e4llen gew\u00e4hren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7<\/strong><strong>3 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind: Die Mitgliederversammlung (\u00a7 4) der Vorstand (\u00a75).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7<\/strong><strong>4 Die Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Die wichtigste Mitgliederversammlung ist die Hauptversammlung. Diese ist zust\u00e4ndig f\u00fcr:<\/p>\n\n\n\n<p>Entgegennahme der Berichte des Vorstandes,<\/p>\n\n\n\n<p>Entgegennahme des Berichts der Kassenpr\u00fcfer,<\/p>\n\n\n\n<p>Entscheidung \u00fcber die Entlastung des Vorstandes,<\/p>\n\n\n\n<p>Wahl des Vorstandes,<\/p>\n\n\n\n<p>Wahl zweier Kassenpr\u00fcfer (nicht aus dem Vorstand),<\/p>\n\n\n\n<p>Genehmigung des Haushaltsplanes,<\/p>\n\n\n\n<p>Satzungs\u00e4nderungen (siehe Punkt 4.),<\/p>\n\n\n\n<p>Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge (siehe Punkt 4.),<\/p>\n\n\n\n<p>Festsetzung \u00fcber die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<\/p>\n\n\n\n<p>Ernennung\/Abberufung von Ehrenmitgliedern,<\/p>\n\n\n\n<p>Aufl\u00f6sung des Vereins (siehe Punkt 4.).<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung findet j\u00e4hrlich einmal im ersten Quartal des Kalenderjahres statt. Hierzu sind die Mitglieder unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich einzuladen. In dem Einladungsschreiben ist die Tagesordnung bekanntzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen einberufen werden, wenn der Vorstand es f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt, oder wenn mindestens 49 % der Mitglieder unter schriftlicher Mitteilung der gew\u00fcnschten Tagesordnung und unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde die Einberufung beim Vorsitzenden beantragen. Die Einladung dazu muss mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder. F\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen und f\u00fcr den Beschluss, den Verein aufzul\u00f6sen, ist jedoch eine 2\/3-Mehrheit der Mitglieder erforderlich. Stimmenenthaltungen gelten nicht als abgegebene Stimmen; Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung wird von dem\/der Vorsitzenden geleitet. \u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das von dem\/der Vorsitzenden und dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in zu unterzeichnen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt den Vorstand (\u00a7 5) und die Kassenpr\u00fcfer (\u00a7 8). Bei Wahlen muss eine geheime Abstimmung erfolgen, wenn diese von wenigstens einer\/einem der stimmberechtigten Anwesenden beantragt wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a75 Der Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand besteht aus dem\/der Vorsitzenden, dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in und dem\/der Kassenwartin sowie dem\/der Beisitzer\/in. Der\/die Vorsitzende, ihr\/ihre Stellvertreter\/in, der\/die Kassenwart\/in, der\/die Schriftf\u00fchrer\/in&nbsp;sowie dem\/der Beisitzer\/in bilden den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand. Sie sind jeweils einzeln gerichtlich und au\u00dfergerichtlich vertretungsberechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte im Sinne der Satzung und der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung. Er fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des\/der&nbsp;Vorsitzenden bzw. bei dessen\/deren Abwesenheit die seines\/ihrer Stellvertreters\/Stellvertreterin. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. \u00dcber Vorstandssitzungen ist ein schriftliches Protokoll zu fertigen. Der Vorstand ordnet und \u00fcberwacht die Angelegenheiten des Vereins und berichtet der Mitgliederversammlung \u00fcber seine T\u00e4tigkeit. Er kann verbindliche Ordnungen erlassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand wird f\u00fcr die Dauer von zwei Gesch\u00e4ftsjahren gew\u00e4hlt. Er \u00fcbt seine T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus und solange, bis ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt ist. Die Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder d\u00fcrfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die Verwendung des aus den Beitr\u00e4gen und Spenden angesammelten Vereinsverm\u00f6gens zu den in \u00a7 1 angegebenen Zwecken entscheidet der Vorstand (mind. 3 Vorstandsmitglieder) bis zu einem Betrag von 500,00 \u20ac bzw. die Mitgliederversammlung bei Betr\u00e4gen dar\u00fcber.<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit aus den von dem Vorstand beschlossenen Zuwendungen Anschaffungen gemacht werden, bleiben diese Eigentum des Vereins und sind als solche zu inventarisieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7<\/strong><strong> 7 Gesch<\/strong><strong>\u00e4<\/strong><strong>ftsf<\/strong><strong>\u00fc<\/strong><strong>hrung und Verwaltung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Inkasso der Beitr\u00e4ge und die Buchf\u00fchrung obliegt dem\/der Kassenwart\/in. Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge und Spenden werden auf einem auf den Namen des Vereins eingerichteten Bankkonto gesammelt.<\/p>\n\n\n\n<p>Zeichnungsberechtigt f\u00fcr dieses Bankkonto sind zwei Vorstandsmitglieder jeweils gemeinsam. Die Kosten des Vereins, die aus dem Vereinskonto zu bestreiten sind, sind auf das Notwendigste zu beschr\u00e4nken.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber den Empfang von Zuwendungen aus dem Vereinsfond hat der jeweilige Empf\u00e4nger unter Gegenzeichnung eines Vorstandsmitglieds Quittung zu leisten \u00fcber die Verwendung des empfangenen Betrages mit dem\/der Kassenwart\/in abzurechnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Kassenpr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von zwei Gesch\u00e4ftsjahren zwei Kassenpr\u00fcfer, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kassenpr\u00fcfer pr\u00fcfen allj\u00e4hrlich gemeinsam die Kassen- und Buchf\u00fchrung des Vereins und erstatten \u00fcber ihr Pr\u00fcfergebnis allj\u00e4hrlich der ordentlichen Mitgliederversammlung Bericht. Sie beantragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die Entlastung des Kassenwartes und des \u00fcbrigen Vorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7<\/strong><strong> 9 Vereinsaufl\u00f6sung<\/strong><strong> und Liquidation<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung die Aufl\u00f6sung des Vereins, so soll in diesem Beschluss ein Liquidator bestellt werden. Wird kein besonderer Liquidator bestellt, so obliegt die Liquidation dem\/der Vorsitzenden.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen an die ev. und kath. Nachbargemeinden der JVA des Offenen Vollzuges Berlin, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke zu verwenden haben. Eine R\u00fcckzahlung von Beitr\u00e4gen findet in keinem Fall statt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 13.03.2026 von der Mitgliederversammlung des F\u00f6rdervereins beschlossen worden und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p> <\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator aligncenter has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file aligncenter\"><a id=\"wp-block-file--media-1b89308c-fc47-492c-8052-eeea3d4a7dff\" href=\"https:\/\/www.ovb-foerderverein.de\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/FV-Satzung.pdf\">FV-Satzung<\/a><a href=\"https:\/\/www.ovb-foerderverein.de\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/FV-Satzung.pdf\" class=\"wp-block-file__button wp-element-button\" download aria-describedby=\"wp-block-file--media-1b89308c-fc47-492c-8052-eeea3d4a7dff\">Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung \u00a7 1 Name, Sitz, Zweck des Vereins, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein Offener&nbsp;Vollzug Berlin e. 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